21.12.2021 von Horst Hegger
In unserem Gästehaus gilt – unabhängig von den neuen Lockerungen – weiterhin die 2 G Regelung – (Beherbergung nur für Geimpfte + Genesene).
Der Impfausweises und ein Personalausweises sind bei Ankunft vorzulegen.
Kinder bis zum 6 Lebensjahr sind von der Impfnachweispflicht befreit.
Hier gilt – unabhängig vom Wegfall der Corona Beschränkungen ab 20. März 2022 – weiterhin die 3 G Regelung – (Beherbergung nur für Geimpfte + Genesene + Getestete).